Ich bin seit 1984 als selbstständige Rechtsanwältin tätig. Seit 1998 bin ich Fachanwältin für Strafrecht und seit 2000 Fachanwältin für Familienrecht. Die Fachanwaltsbezeichnungen wurden mir von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main aufgrund meiner besonderen theoretischen Kenntnisse und der besonderen praktischen Erfahrungen auf diesen Fachgebieten verliehen. Zum Erhalt der Fachanwaltsbezeichnungen bin ich verpflichtet, jährlich 15 Stunden Fortbildung nachzuweisen.
So bin ich für Sie immer auf dem neuesten Stand.
Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft "Strafrecht" und der Arbeitsgemeinschaft "Verkehrsrecht" sowie der Arbeitsgemeinschaft "Familienrecht".
Ich gehöre dem Vorstand des Oberhessischen Anwaltsvereins an.
Sprachkenntnisse in Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch sind vorhanden.
Sie werden umfassend und kompetent von einer sehr erfahrenen Fachanwältin beraten und vertreten.
Für nähere Informationen klicken Sie bitte auf "Tätigkeitsfelder".